Kleegasse 4

Aus Baugeschichte

Österreich » Steiermark » Graz » 8020



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47° 3' 55.86" N, 15° 25' 58.12" E


Ehemaliges Betenmacherhaus

Betenmacher hießen in früheren Jahrhunderten die Erzeuger von Rosenkränzen; darauf weist auch der Name der Gasse an der Südfront des beschriebenen Komplexes hin. Das Haus wurde vor 1754 erbaut. 1766 kaufte es der Betenmacher B. Rankl der Therese Kastl ab, deren Gatte Andreas (lt. Bürgerbuch war "Cästl" 1741 aus Enns zugewandert) der Wirt des nach Norden anschließenden Brauhaus-Komplexes war (das denkmalgeschützte Haus Brückenkopfgasse 7, ehemals "Kastl-Wirt", später Gasthof "König von Neapel", in dem im Jahre 1800 Lord Nelson mit Lady Hamilton absteigen sollte). In der Familie Rankl blieb das Gebäude bis 1870. Umbauten erfolgten 1786 und 1880 (durch Stadtmaurermeister A. NEUBAUER).

Das zweigeschossige Gebäude mit seinem doppelten Schopfwalmgiebel ist aus drei Häusern zwischen Kleegasse, Rosenkranzgasse und Bürgerspitalgasse zusammengebaut (die Achsen sind 4:6:5) und um zwei kleine Innenhöfe gruppiert, mit einem Durchgang zur Bürgerspitalgasse. Die Fassaden sind schmucklos, zur Kleegasse und Bürgerspitalgasse befinden sich in der Fassadenmitte jeweils ein Korbbogen-Steinportal mit Keilstein und quadratischen Kämpfern, gleichzeitige gedoppelte Torflügel mit mittlerem Türknopf auf Kleeblatt-Beschlag. Keilstein jeweils bze. "BR" (= B. Rankl) und (Nr.) "360", in der Bürgerspitalgasse Kämpfer bez. "17" "86". Im Erdgeschoß Stichkappen- und Kreuzgratgewölbe, im Obergeschoß vereinzelt einfache Stuckplafonds mit eingetieftem Mittelfeld in geschwungener Umrißlinie. Im zweiten Hof offener Gang im Obergeschoß mit hölzernem Pfettengeländer, um 1780, und Gußgitter, um 1880.

(Nach: ÖKT 1984)

Kommentare

Dieses bemerkenswerte Bauwerk ist seit der Darstellung in der Kunsttopographie 1984 stark verändert worden: so ist der südliche Schopfwalm verschwunden, das südliche Dach angehoben und die Front zur Rosenkranzgasse völlig neu gestaltet und neue Fenster eingebaut worden. Der zweifärbige Anstrich zur Kleegasse ist völlig willkürlich. Das Haus stand auch nicht unter Denkmalschutz und liegt auch in keiner Altstadt-Schutzzone. Es wäre daher wichtig, die Erhaltung des restlichen, immer noch bemerkenswerten Bestandes (vor allem der beiden Portale) zu sichern und im Falle einer anstehenden Restaurierung auf eine teilweise Rückführung der Außen-Gestaltung zu drängen.

Einzelnachweise

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